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Anerkannt durch Verordnung vom 14 Februar 2006 (BGBl. I S. 409)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in einer der folgenden zwei
Fachrichtungen:
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und
Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet
Kaufleute im Groß- und Außenhandel sind
in allen Branchen der Wirtschaft bei Unternehmen des Handels oder der Industrie
tätig. Ihre Einsatzfelder sind: Einkauf von Waren im In- und Ausland und
ihr Weiterverkauf an Handel, Handwerk, Industrie und Dienstleistungssektoren
sowie das Anbieten von warenbezogenen Serviceleistungen.
Berufliche Fähigkeiten
Kaufleute im Groß- und Außenhandel
- verkaufen Waren, Service-
und Kundendienstleistungen und kalkulieren Verkaufspreise,
- sichern
Qualitätsstandards,
- beobachten den
Markt und beurteilen die Absatzchancen,
- ermitteln
Bezugsquellen, bewerten Angebote und kaufen Waren ein,
- setzen
Warenkenntnisse ein,
- planen und
führen Einkaufs- und Verkaufsgespräche,
- informieren und
beraten Kunden,
- bearbeiten
Reklamationen,
- erarbeiten
Marketingmaßnahmen und setzen sie um,
- bearbeiten
Kundenaufträge und Zahlungsvorgänge und beurteilen
Kreditrisiken,
- werten Kennziffern
und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leiten
Maßnahmen daraus ab.
Kaufleute im Groß- und Außenhandel mit
der Fachrichtung Großhandel
- planen, steuern und
kontrollieren logistische Geschäftsprozesse in Wareneingang, Lager
und Warenausgang,
- wählen
Logistikdienstleistungen und setzen sie ein,
- erfassen
Wareneingänge, überwachen Lagerbestände und führen
Inventuren durch,
- nutzen
fremdsprachige Informationen und erteilen Auskünfte in einer
Fremdsprache.
Kaufleute im Groß- und Außenhandel mit
der Fachrichtung Außenhandel
- planen, steuern und
kontrollieren logistische Transportprozesse in Zusammenarbeit mit Dienstleistern,
- führen
Devisenkalkulationen durch, auch unter Einbeziehung von
Devisentermingeschäften,
- wenden
Außenwirtschafts- und Zollrechtsbestimmungen sowie internationale
Handelsklauseln an,
- schließen
internationale Transportverträge ab und wenden
außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen an,
- wickeln
Dokumentengeschäfte ab,
- korrespondieren und
kommunizieren in einer Fremdsprache
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