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Anerkannt durch Verordnung
vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1806) Ausbildungsdauer
3 Jahre. Arbeitsgebiet
Kaufleute im Einzelhandel sind in Handelsunternehmen
mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten oder
als selbstständige Kaufleute tätig. Die Verkaufstätigkeit ist
der Mittelpunkt ihres kaufmännischen Aufgabenfeldes. Darüber hinaus
steuern sie den Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten
Betrieben. Weitere Aufgaben können in den Tätigkeitsfeldern Warenwirtschaft,
Sortimentsgestaltung, Marketing, Handelslogistik, Beschaffung und Warenannahme,
Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Controlling und E-Commerce
wahrgenommen werden. Kaufleute im Einzelhandel unterstützen Unternehmensprozesse
aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung
bis zum Verkauf. Berufliche Fähigkeiten
Kaufleute im Einzelhandel - verkaufen Waren und Dienstleistungen, -
informieren und
beraten Kunden und bieten Service an, -
setzen
Warenkenntnisse ein, -
wirken bei der
Sortimentsgestaltung mit, -
platzieren und
präsentieren Waren im Verkaufsraum, -
wirken bei
Maßnahmen der Verkaufsförderung mit, -
kontrollieren
und pflegen Warenbestände, -
bedienen die
Kasse und rechnen die Kasse ab, -
wirken bei der
Warenannahme und -kontrolle mit, -
zeichnen Waren
aus und lagern sie, -
ermitteln den
Warenbedarf, -
beschaffen
Waren, -
wirken bei
logistischen Prozessen im Unternehmen mit, -
werten
Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leiten
Maßnahmen daraus ab, -
wirken bei der
Planung und Organisation von Arbeitsprozessen mit, -
planen den
Personaleinsatz im eigenen Arbeitsbereich, -
arbeiten team-,
kunden- und prozessorientiert und setzen dabei ihre Service- und
Dienstleistungskompetenz ein, -
wenden
Informations- und Kommunikationstechniken an. |