Wer muss die Berufsschule besuchen?

Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) beginnt die Berufsschulpflicht; sie dauert

  • für Jugendliche und Erwachsene solange ein Ausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.
  • für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.

Die Berufsschule nimmt alle Schüler/-innen auf, die als Büro-, Einzelhandels-, Großhandels-, Industriekaufleute, Verkäufer oder Kraftfahrzeugmechaniker einen Ausbildungsplatz in Hückeswagen, Radevormwald oder Wermelskirchen besitzen, ein Praktikum im Berufsfeld Sozialpflege ableisten oder die hier wohnen und keiner beruflichen Ausbildung nachgehen.

Die Berufsausbildung gliedert sich in die praktische Arbeit im Betrieb an 3,5 Tagen und in die fachtheoretische Ausbildung in der Berufsschule an überwiegend 1,5 Tagen. Die Berufsschüler erleben 14 Wochenstunden Unterricht, davon 4 im berufsübergreifenden Bereich (Religion, Sport, Politik, Deutsch), 2 Stunden im Wahlbereich (nach den Möglichkeiten der Schule, vor allem Englisch) und 8 Stunden im berufsbezogenen Bereich, d. h. in den Fächern des gewählten Ausbildungsberufes.

Die Berufsschule endet mit einer Abschlussnote, die in einem Abschlusszeugnis mit allen Leistungen der je nach Beruf 2- bis 3,5-jährigen Schulzeit ausgewiesen wird. Mit dem Berufsschulabschlusszeugnis wird der Sekundarabschluss 1 - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - erteilt.

Der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - wird zuerkannt, wenn der Sekundarabschluss I bereits vorliegt, die Berufsabschlussprüfung bestanden ist, ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden und die Berufsschulabschlussnote mindestens 2,5 ausmacht.

Jugendliche ohne Hauptschulabschluss können den Abschluss in der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr nachholen.

 
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