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Bildungsgang nach Landesrecht nach Anlage B 2 der APO-BK
„Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Dieser doppelt qualifizierende Bildungsgang eröffnet Schülern mit Hauptschulab-schluss den Zugang zu einem pflegerisch-pädagogischen Beruf. Die Ausbildung will zu einer beruflichen Handlungskompetenz führen, der nicht nur Fach-, sondern auch Personal- und Sozialkompetenzen zugeordnet werden. Deshalb ist sie als Entwick-lungsprozess angelegt, in dem fortschreitende Professionalisierung und Persönlichkeitsentwicklung gleichzeitig zu fördern sind.
Dauer:
2 Jahre
Voraussetzung:
mindestens Hauptschulabschluss
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Abschluss:
Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ nach
erfolgreich abgelegter schriftlicher und mündlicher Prüfung und zusätzlich Erwerb der Fachoberschulreife bei entsprechenden Leistungen in Mathematik und Englisch.
Berufliche Perspektive:
Der Abschluss erlaubt die Ausübung des Berufes in Familien, Tageseinrichtungen für Kinder und ähnlichen Institutionen. Außerdem erfüllen Absolventen mit Fach-oberschulreife die Zugangsvoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpä-dagogik, die Erzieher / Erzieherinnen ausbildet.
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