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Nach dem Ende
der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) beginnt die Berufsschulpflicht;
sie dauert
- für Jugendliche und
Erwachsene solange ein Ausbildungsverhältnis besteht, das vor
Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.
- für Jugendliche ohne
Ausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem
der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.
Die
Berufsschule nimmt alle Schüler/-innen auf, die als
Praktikanten, Büro-, Einzelhandels-, Großhandels-,
Industriekaufleute, Verkäufer, Industrie-, Kraftfahrzeug-,
Werkzeug- oder Zerspanungsmechaniker einen Ausbildungsplatz in Hückeswagen,
Radevormwald oder Wermelskirchen besitzen, oder die hier wohnen und
keiner beruflichen Ausbildung nachgehen.
Die Berufsausbildung gliedert sich in die praktische Arbeit im
Betrieb an 3 1/2 Tagen und in die fachtheoretische Ausbildung in der
Berufsschule an 1 1/2 Tagen. Die Berufsschüler erleben 14 Wochenstunden Unterricht, davon 4 im berufsübergreifenden Bereich
(Religion, Sport, Politik, Deutsch), 2 Stunden im Wahlbereich (nach
den Möglichkeiten der Schule, vor allem Englisch) und 8 Stunden
im berufsbezogenen Bereich, d.h. in den Fächern des gewählten
Ausbildungsberufes.
Die Berufsschule endet mit einer Abschlussnote, die in einem
Abschlusszeugnis mit allen Leistungen der je nach Beruf 2 bis 3
1/2 jährigen Schulzeit ausgewiesen wird. Mit dem
Berufsschulabschlusszeugnis wird
- der Hauptschulabschluss
an alle Schüler vergeben, die aus Klasse 8 in den Beruf
entlassen wurden.
- der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erteilt,
wenn der
Hauptschulabschluss erreicht war und die Berufsschulabschlussnote
mindestens 3,5 beträgt.
- der Sekundarabschluss
I - Fachoberschulreife - zuerkannt, wenn der Sekundarabschluss
bereits vorliegt, die Berufsabschlussprüfung bestanden
ist, ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden und die
Berufsschulabschlussnote mindestens 2,5 ausmacht.
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