BERUFSSCHULE

Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) beginnt die Berufsschulpflicht; sie dauert

  • für Jugendliche und Erwachsene solange ein Ausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.
  • für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.

Die Berufsschule nimmt alle Schüler/-innen auf, die als Praktikanten, Büro-, Einzelhandels-, Großhandels-, Industriekaufleute, Verkäufer, Industrie-, Kraftfahrzeug-, Werkzeug- oder Zerspanungsmechaniker einen Ausbildungsplatz in Hückeswagen, Radevormwald oder Wermelskirchen besitzen, oder die hier wohnen und keiner beruflichen Ausbildung nachgehen.
Die Berufsausbildung gliedert sich in die praktische Arbeit im Betrieb an 3 1/2 Tagen und in die fachtheoretische Ausbildung in der Berufsschule an 1 1/2 Tagen. Die Berufsschüler erleben 14 Wochenstunden Unterricht, davon 4 im berufsübergreifenden Bereich (Religion, Sport, Politik, Deutsch), 2 Stunden im Wahlbereich (nach den Möglichkeiten der Schule, vor allem Englisch) und 8 Stunden im berufsbezogenen Bereich, d.h. in den Fächern des gewählten Ausbildungsberufes.
Die Berufsschule endet mit einer Abschlussnote, die in einem Abschlusszeugnis mit allen Leistungen der je nach Beruf 2 bis 3 1/2 jährigen Schulzeit ausgewiesen wird. Mit dem Berufsschulabschlusszeugnis wird

  • der Hauptschulabschluss an alle Schüler vergeben, die aus Klasse 8 in den Beruf entlassen wurden.
  • der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erteilt, wenn der Hauptschulabschluss erreicht war und die Berufsschulabschlussnote mindestens 3,5 beträgt.
  • der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - zuerkannt, wenn der Sekundarabschluss bereits vorliegt, die Berufsabschlussprüfung bestanden ist, ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden und die Berufsschulabschlussnote mindestens 2,5 ausmacht.
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