Bestattungsfachkraft
Die gesetzliche Grundlage für den Ausbildungsberuf
Bestattungsfachkraft findet sich in der Verordnung über die Entwicklung
und Erprobung des Ausbildungsberufes Bestattungsfachkraft vom 3. Juli 2003
(BGBl. I, 2003, S.1264 ff.)
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Ausbildung
findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen sowie in
Friedhofsverwaltungen, bei letzteren in erster Linie auf den entsprechenden Friedhöfen.
Bestattungsfachkräfte werden umfassend beruflich
qualifiziert.
Bestattungsfachkräfte
- beachten einschlägige Rechtsvorschriften, Normen und
Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuche,
-
arbeiten selbstständig und im Team, stimmen ihre Arbeiten mit den
übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten ab,
-
arbeiten kundenorientiert und nutzen moderne Informations
und Kommunikationstechniken, nehmen Bestattungsaufträge entgegen und
bearbeiten sie,
-
planen Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen
Arbeitsergebnisse, bearbeiten Verwaltungsvorgänge, wirken bei der
Kostenermittlung mit und wenden qualitätssichernde
Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes an,
-
fertigen und wenden technische Unterlagen an,
-
handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen,
be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe,
-
beachten Verfügungen zur Bestattung und sind in der Lage
Angehörigen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Trauersituation zu betreuen, zu beraten sowie trauerpsychologische
Maßnahmen anzuwenden und über Möglichkeiten der
organisatorischen und psychologischen Betreuung zu informieren,
-
führen friedhofstechnische Arbeiten durch,
-
versorgen Verstorbene nach hygienischen und thanatopraktischen
Grundsätzen, sorgen für Verstorbene, indem sie sie
überführen, aufbewahren und aufbahren,
-
wirken bei der Durchführung der Bestattung mit,
-
informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, unterbreiten
hierüber Angebote und erläutern Finanzierungsmöglichkeiten.