Bestattungsfachkraft

Die gesetzliche Grundlage für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft findet sich in der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Bestattungsfachkraft vom 3. Juli 2003 (BGBl. I, 2003, S.1264 ff.)

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen sowie in Friedhofsverwaltungen, bei letzteren in erster Linie auf den entsprechenden Friedhöfen.

Bestattungsfachkräfte werden umfassend beruflich qualifiziert.

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